Welches Recht ist anwendbar? Kann ich das auf den Erbfall anwendbare Recht selbst wählen?
Letzter Stand: 10/1/2012
Der Erbfall unterliegt dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes domiziliert war. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Begriff des „Domizils“ und das Konzept der „Staatsangehörigkeit“ nicht mit ihrer entsprechenden Bedeutung in den Rechtssystemen Kontinentaleuropas zu verwechseln. Gemäß dem „Common Law“ des Vereinigten Königreichs ist der tatsächliche Wohnort einer Person weniger bedeutsam. Entscheidend ist hingegen die Verbindung zu einem bestimmten Rechtssystem. Ein neues Domizil wird gewählt, wenn eine Person ihren ständigen Aufenthaltsort in das betreffende Land verlegt und beabsichtigt, dort dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit zu leben.
Bei unbeweglichem Vermögen (Immobilien) unterliegt der Erbfall hingegen dem Recht des Staates, in dem sich die Vermögenswerte befinden.
Der Testierende kann das auf den Erbfall anwendbare Recht nicht frei wählen.


