Wie wird ein Testament errichtet? Kann ich es eintragen lassen?
Letzter Stand: 10/1/2012
England und Wales, Nordirland:
Für Testamente gelten die folgenden Formvorschriften:
- Das Testament muss schriftlich errichtet und vom Testierenden oder einem Dritten in Anwesenheit und auf Anweisung des Testierenden unterzeichnet werden.
- Aus dem Testament muss hervorgehen, dass der Testierende mit seiner Unterschrift die Rechtsgültigkeit des Testaments bewirken wollte.
- Die Unterschrift wird vom Testierenden im Beisein von mindestens zwei gleichzeitig anwesenden Zeugen geleistet oder bestätigt.
- Jeder Zeuge muss das Testament bezeugen und unterzeichnen oder die eigene Unterschrift in Anwesenheit des Testierenden (jedoch nicht notwendigerweise in Anwesenheit anderer Zeugen) bestätigen.
Schottland:
Testamente bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform und der Unterschrift des Testierenden.Damit ein Testament rechtsgültig errichtet wird, ist die Teilnahme von Zeugen nicht erforderlich.
Ausländische Testamente
Testamente sind im Vereinigten Königreich unter anderem gültig, wenn sie in ihrer Form dem Recht des Staates entsprechen, in dem sie vom Erblasser errichtet wurden.
Eintragung
Es gibt im Vereinigten Königreich – nicht vereinheitlichte – Testamentsregister verschiedener Organisationen/ Dienstleister.
Unter „Informationsblätter“ finden Sie auf der Homepage von ARERT/ENRWA auch Informationen zur Verwahrung, Registrierung und Suche nach erbfolgerelevanten Urkunden.


