Wann und wie wird man Erbe?
Letzter Stand: 10/1/2012
England und Wales, Schottland, Nordirland:
Das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Erblassers geht zum Zeitpunkt des Todes unbeschadet einer eventuellen letztwilligen Verfügung an den Nachlasstreuhänder („personal representative“) des Erblassers über.
- Der Nachlasstreuhänder wird als Testamentsvollstrecker (_„executor“, in Schottland „executor-nominate“)_ bezeichnet, wenn er vom Erblasser testamentarisch ernannt wurde.
- Er wird als Nachlassverwalter („administrator“, in Schottland „executor-dative“) bezeichnet, wenn er vom Nachlassgericht („probate court“) bzw. vom zuständigen schottischen Gericht erster Instanz („sheriff court“) ernannt wurde.
Der Nachlass eines Erblassers wird von diesem Nachlasstreuhänder verwaltet. Der Nachlasstreuhänder
- begleicht die Verbindlichkeiten des Erblassers;
- nimmt die Erbteilung vor und überträgt das Eigentum an die Begünstigten.
Eine Erbschaftsannahme ist somit nicht erforderlich. Jeder Erbe kann jedoch seinen gesetzlichen Erbteil ausschlagen.


