Einschränkung der Freiheit, mittels Testament über den eigenen Nachlass zu verfügen (Pflichtteile)

Letzter Stand: 10/1/2012

Im schwedischen Recht wird ein Rechtsnachfolger im Rahmen seines Pflichtteils Miterbe, selbst wenn der Erblasser einen anderen Erben eingesetzt hat.

Diese Regelung kann ausschließlich von den Abkömmlingen des Erblassers (weder vom Ehegatten noch von den Eltern) in Anspruch genommen werden. Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Anspruch auf einen Pflichtteil innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem er vom Vorliegen des Testaments Kenntnis erlangt, geltend machen.

Detailed information

Können die Erben das Recht auf einen Pflichtteil geltend machen? Welche Höhe beträgt der Pflichtteil? Welche Rechtsnatur hat der Pflichtteil?

Lediglich Abkömmlingen steht gemäß 7:1 ÄB ein Pflichtteil zu. Dieser beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil ist nicht auf einzelne Nachlassgegenstände gerichtet, sondern auf eine Quote am Nachlass und verleiht dem Berechtigten die Stellung als Miterbe (Noterbrecht).

Dem überlebenden Ehegatten steht unter Umständen ein Ausgleich im Wege der (durch Testament nicht beschränkbaren) sog. Grundbetragsregel zu (3:3 ÄB).

Nach welchem Verfahren wird der Pflichtteil geltend gemacht? Welche Fristen sind zu beachten?

Zur Durchsetzung seines Pflichtteils muss der Berechtigte binnen sechs Monaten ab Kenntnis vom Inhalt des Testaments Abänderung des Testaments (jämkning) verlangen (7:3 ÄB).

Besteht die Möglichkeit, auf den Pflichtteil zu verzichten?

Ein Pflichtteilsverzicht durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Erblasser ist unter anderem gegen angemessene Vergütung zulässig (17:2 ÄB).