Wann und wie wird man Erbe?
Letzter Stand: 10/1/2012
Der Nachlass fällt dem oder den Erben nach Eintritt des Erbfalls nicht automatisch zu. Vielmehr ist der Nachlass als juristische Person konzipiert, die durch einen Testamentsvollstrecker, einen Nachlassverwalter oder die Erbengemeinschaft vertreten wird.
- Die Erben sind verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach dem Todesdatum ein Nachlassverzeichnis (bouppteckning) zu erstellen.
- Der eheliche Güterstand wird in der Folge aufgelöst. In Schweden ist der gesetzliche Güterstand das sog. Gattenanteilsrechtssystem (giftorättsgemenskap), eine Kombination aus Gütertrennung und Gütergemeinschaft.
- Anschließend werden die Nachlassverbindlichkeiten beglichen, bevor der Rest des Nachlasses geteilt wird.
Eine ausdrückliche Annahme der Erbschaft ist nicht erforderlich.
Detailed information
Wann und wie wird man Erbe?
Die Erbenstellung ergibt sich aus dem Gesetz oder einer letztwilligen Verfügung. Teilweise verlangt die Rechtsprechung von einem Testamentserben, dass er seinen Annahmewillen zumindest konkludent kundtut.
Der Nachlass geht nicht automatisch mit dem Tode auf die Erben über. Es handelt sich vielmehr um eine juristische Person (18 ÄB), die von dem Nachlassverwalter, dem Testamentsvollstrecker oder allen Nachlassbeteiligten gemeinsam vertreten wird (19 ÄB).
Kann man eine Erbschaft ausschlagen?
Eine Ausschlagung der Erbschaft ist nicht ausdrücklich vorgesehen.
Gibt es die Möglichkeit der Annahme der Erbschaft unter bestimmten Bedingungen?
Ausdrückliche Vorschriften über die Annahme der Erbschaft fehlen.
Haften die Erben und die Miterben für die Nachlassverbindlichkeiten?
Es besteht keine persönliche Haftung der Erben. Stattdessen haftet der (ungeteilte) Nachlass (21 ÄB).


