Wer erbt bei Nichtvorliegen eines Testaments und in welchem Umfang?

Letzter Stand: 10/1/2012

Liegt kein Testament vor, gelten die folgenden Grundsätze:

  • Ist der Erblasser unverheiratet und kinderlos, so erben die Eltern und Geschwister grundsätzlich zu gleichen Teilen, wobei der Erbteil jedes Elternteils mindestens ein Viertel beträgt.
  • Hinterlässt der Erblasser Kinder, jedoch keinen Ehegatten, so erben die Kinder zu gleichen Teilen.
  • Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten, jedoch keine Kinder, so erbt der überlebende Ehegatte.
  • Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten und Kinder, so erben der überlebende Ehegatte und die Kinder.

Welche erbrechtlichen Regelungen gibt es für eingetragene oder nicht eingetragene Partnerschaften?

Wenn einer der Partner einer eingetragenen Partnerschaft stirbt, steht dem überlebenden Partner ein gesetzliches Erbrecht zu. Bei nicht eingetragenen Partnerschaften hingegen erfolgt keine Berufung zur Erbfolge. Partner nicht eingetragener Partnerschaften erben somit nur bei Vorliegen entsprechender testamentarischer Verfügungen.

Detailed information

Der gesetzliche Erbe muss den Erblasser überlebt haben, um erbberechtigt zu sein (Art. 4:9 BW).

Mit dem Erbfall gehen kraft Gesetzes sämtliche übertragungsfähigen Rechte, der Besitz und das Eigentum des Erblassers auf die Erben über (seisin). Kraft Gesetzes gehen auch die Verbindlichkeiten des Erblassers, die durch seinen bzw. ihren Tod nicht erloschen sind, auf die Erben über (Art. 4:182 BW).

Im niederländischen Erbrecht sind die gesetzlichen Erben in vier Gruppen unterteilt: 1. Der Ehegatte und die Abkömmlinge 2. Die Eltern, Geschwister und Abkömmlinge der Geschwister, 3. sonstige Vorfahren und 4. Sonstige Verwandte in Seitenlinie bis hin zu Verwandten 6. Grades.
Eine Person ist nicht erbberechtigt, solange in einer übergeordneten Gruppe noch Personen vorhanden sind.

Liegt kein Testament vor, gelten die folgenden Grundsätze:

Ist der Erblasser unverheiratet und kinderlos, so erben die Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister des Erblassers) (Art. 4:10b BW).

Hinterlässt der Erblasser Kinder, jedoch keinen Ehegatten, so erben die Kinder zu gleichen Teilen (Art. 4:10a BW).

Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten, so fällt dem überlebenden Ehegatte der gesamte Nachlass zu (Art.4:10a BW).

Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten und Kinder, so erben die Kinder und der Ehegatte zu gleichen Teilen, wobei der überlebende Ehegatte kraft Gesetz das Nachlassvermögen erwirbt. Die Kosten für die Abwicklung des Erbfalls gehen zu Lasten des überlebenden Ehegatten. Jedes Kind erwirbt als Erbe kraft Gesetzes ein Geldforderungsrecht gegenüber dem Ehegatten in Höhe seines jeweiligen Erbteils am Nachlass. Diese Forderung wird fällig, wenn über das Vermögen des Ehegatten Insolvenz erklärt wurde, eine persönliche Schuldenerlassvereinbarung auf Seiten des Ehegatten getroffen wurde oder der Ehegatte verstirbt (Art. 4:13 BW).

Sind Partner einer eingetragenen oder nicht eingetragenen Partnerschaft erbberechtigt?

Eingetragene Lebenspartner (geregistreerd partners) sind Ehegatten erbrechtlich gleichgestellt. (Art. 4:8 Unterabs. 1 BW). Partner einer faktischen Lebensgemeinschaft haben keine gesetzliche Berufung zur Erbfolge.