Wie wird ein Testament errichtet? Kann ich es eintragen lassen?
Letzter Stand: 10/1/2012
Bei der Errichtung eines Testaments sind bestimmte Formvorschriften zu beachten. Testamente können öffentlich mit notarieller Beurkundung errichtet werden. Darüber hinaus gibt es das außerordentliche Testament (Art. 4:98 des niederländischen Zivilgesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek – BW)) und das beim Notar hinterlegte Testament (Art. 4:95 BW).
Die Niederlande wenden das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5. Oktober 1961 an. Folglich ist eine letztwillige Verfügung bei grenzüberschreitenden Erbfällen gültig, wenn diese einem der folgenden innerstaatlichen Rechte entspricht:
- des Staates, in dem sich der Ort befindet, an dem der Erblasser (in der vor Ort üblichen Form) letztwillig verfügt hat, oder
- eines Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser im Zeitpunkt, in dem er letztwillig verfügt hat, oder im Zeitpunkt seines Todes besessen hat, oder
- eines Ortes, an dem der Erblasser im Zeitpunkt, in dem er letztwillig verfügt hat, oder im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz gehabt hat, oder
- des Ortes, an dem der Erblasser im Zeitpunkt, in dem er letztwillig verfügt hat, oder im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, oder
- soweit es sich um unbewegliches Vermögen handelt, des Ortes, an dem sich dieses befindet.
Testamente können beim zentralen Testamentsregister (Centraal Testamenten Register) eingetragen werden (Centraal Testamenten Register).
Unter „Informationsblätter“ finden Sie auf der Homepage von ARERT/ENRWA auch Informationen zur Verwahrung, Registrierung und Suche nach erbfolgerelevanten Urkunden.
Detailed information
Welche Voraussetzungen gelten für die Formgültigkeit und die inhaltliche Gültigkeit eines Testaments?
Abgesehen von außergewöhnlichen Umständen (Art. 4:97-107 BW) kann eine letztwillige Verfügung nur in Form einer notariellen Urkunde oder eines eigenhändig geschriebenen Dokuments errichtet werden, das dem Notar zur Verwahrung übergeben wird (Art. 4:94 BW).
Welche Voraussetzungen gelten für die Gültigkeit eines ausländischen Testaments?
Es gilt Artikel 1 des Haager Testamentsformübereinkommens von 1961 (Art. 1 des Haager Testamentsformübereinkommens von 1961).
Sind Erbverträge zulässig? Wer ist berechtigt, einen Erbvertrag zu schließen? Welche Form ist zu beachten?
Vereinbarungen über eine zukünftige Erbschaft sind unzulässig. Gemäß Art. 4:4 Absatz 2 BW sind Vereinbarungen über einen Nachlass, der weder zur Gänze noch anteilig übergegangen ist, nichtig.
Gibt es weitere Möglichkeiten, den Nachlass zu regeln?
Nein.
Wann und wo kann ich ein Testament registrieren lasse? Welche Wirkung erzeugt die Registrierung?
Der Notar, vor dem das Testament errichtet wurde, muss das Testament beim Zentralen Testamentsregister (CTR) am ersten Werktag nach Ausfertigung des Testaments registrieren lassen. Siehe: http://www.centraaltestamentenregister.nl.


