Welche Behörde ist zuständig?
An wen muss ich mich wenden?
Letzter Stand: 10/1/2012
In den meisten Fällen, insbesondere bei Vorliegen eines Ehevertrags oder Testaments ist ein Notar der geeignete Ansprechpartner für die Erbauseinandersetzung. In den Niederlanden kann jeder Erbe oder der Testamentsvollstrecker, sofern ein solcher ernannt wurde, dieses Verfahren bei einem Notar einleiten. Die Parteien sind in der Wahl des Notars unabhängig von dessen Sitz frei. Der Notar unterstützt die Familie bei der Abwicklung des Erbfalls: Feststellung der Erbfolge (wer sind die Erben?), Prüfung des Vorhandenseins eines Testaments, Beratung zur Möglichkeit der Erbschaftsannahme oder -ausschlagung, Feststellung des Nachlasses und Erbteilung, Hilfe bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten (obligatorischer Erbschein).
Die Gerichte werden nur im Falle einer streitigen Erbauseinandersetzung sowie bei bestimmten gütlichen Erbauseinandersetzungen (beispielsweise bei Geschäftsunfähigkeit eines der Erben oder Vermächtnisnehmer) tätig.
Im Einzelfall sollte die streitige Frage gerichtlich geklärt werden. Die niederländischen Justizbehörden sind für alle erbrechtsbezogenen Gesuche zuständig, die mittels Antrag oder Klageschrift eingereicht werden (Artikel 3 der niederländischen Zivilprozessordnung).
Detailed information
Welche internationalen Zuständigkeitsregeln sind anwendbar auf das Vermögen eines Inländers oder Ausländers?
Für die Abwicklung nicht-streitiger Nachlasssachen sind alle niederländischen Notare zuständig.
Welche Behörde ist mit dem Nachlassverfahren betraut?
In den Niederlanden gibt es kein Nachlassverfahren. Es gibt jedoch die “verklaring van erfrecht” (Erklärung der Erbfolge) nach Artikel 4:188 des niederländischen Zivilgesetzbuches (Burgerlijk Wetboek; im Folgenden: BW), die von einem niederländischen Notar (Art. 3:31 BW) erstellt und allen Beteiligten, den Erben und dem Testamentsvollstrecker (im letzteren Fall wird die Erklärung als Testamentsvollstreckungsbescheinigung bezeichnet), erteilt wird. Darin macht der Notar Angaben zur eigenen Amtsperson sowie zu den Erbberechtigten, den Erbquoten und ggf. zum Testamentsvollstrecker. Mit dieser Bescheinigung können sich die Erben/der Testamentsvollstrecker gegenüber den Nachlassschuldnern ausweisen und erhalten damit Zugang zu den Bankkonten etc.
Wie wird die Erbeneigenschaft nachgewiesen?
Der Nachweis der Erbeneigenschaft wird im Rahmen der Erstellung des Erbscheins erbracht, der vom Notar erteilt wird.
Muss oder kann ein Nachlassinventar errichtet werden?
Ein Nachlassinventar muss errichtet werden, wenn der Nachlass freiwillig von einem oder mehreren Erben akzeptiert wird (Art. 4:211 BW). Ist der Erbe minderjährig, muss der Nachlass stets freiwillig akzeptiert werden (Art. 4:193 BW).
Gibt es eine Nachlassverwaltung?
In den Niederlanden ist in Art. 4:182 BW die gesetzliche oder die testamentarische Erbfolge als Erwerbstitel genannt. Der Erbe erwirbt sämtliches Vermögen sowie Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers. Auf den Erben gehen sämtliche (dingliche) Eigentumsrechte des Erblassers über. Gibt es zwei oder mehrere Erben, wird das Vermögen geteilt und den einzelnen Erben übertragen (Art. 3:186 BW).


