Ist Erbschaftsteuer zu entrichten und wenn ja, in welcher Höhe?

Letzter Stand: 10/1/2012

Nein, die Erbschaftsteuer wurde am 25. November 1992 abgeschafft.

Zu beachten ist jedoch, dass auf bestimmte Vermögenswerte Stempelsteuer erhoben wird. Dies gilt für in Malta befindliches unbewegliches Vermögen und für Gesellschaftsanteile an maltesischen Gesellschaften („private Limited Liability Company“). Der Steuersatz für die oben genannten unbeweglichen Vermögenswerte und Gesellschaftsanteile beträgt in der Regel 5 % des Wertes des betreffenden Vermögens.

Detailed information

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Eine Steuer fällt ausschließlich auf den unbeweglichen Nachlass sowie auf den Wert von nicht an der maltesischen Börse dotierten Unternehmensanteilen an. Der maximale auf unbewegliches Vermögen erhobene Steuersatz liegt bei 5%. Auch bei Aktienwerten ist der maximale Steuersatz 5%.
Auf den übrigen Nachlass wird keine Steuer erhoben.

Kann der Nachlass in zwei oder mehreren Staaten steuerpflichtig sein? Gibt es Doppelbesteuerungsabkommen?

Die in Malta auf den Nachlass erhobene Steuer ist keine Erbschaftsteuer, sondern eine auf unbewegliches Vermögen und Aktien erhobene Stempelsteuer. Sollte sich der Nachlass des Erblassers nicht in Malta befinden, wird möglicherweise in seinem Aufenthaltsland eine zusätzliche Steuer erhoben. Dies ist z.B. im Vereinigten Königreich der Fall.