Welches Recht ist anwendbar? Kann ich das auf den Erbfall anwendbare Recht selbst wählen?

Letzter Stand: 10/1/2012

Dies ist davon abhängig, wo sich das bewegliche und unbewegliche Vermögen befindet. Das auf den Erbfall anwendbare Recht ist das Recht des Staates, in dem sich das bewegliche und unbewegliche Vermögen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers befand.

In Lettland ist keine Abweichung von diesem Rechtsgrundsatz zulässig, eine Rechtswahl ist somit nicht möglich.