Wer erbt bei Nichtvorliegen eines Testaments und in welchem Umfang?

Letzter Stand: 10/1/2012

Bei Nichtvorliegen einer letztwilligen Verfügung gelten im jeweiligen Fall die folgenden Grundsätze:

  • War der Erblasser ledig und kinderlos und hat er kein Testament errichtet, so fällt der Nachlass zu gleichen Teilen den überlebenden Eltern zu. Hinterlässt er nur einen überlebenden Elternteil, so erhält dieser den gesamten Nachlass.
  • Hinterlässt ein lediger Erblasser Kinder, so wird sein Nachlass unter den Kindern geteilt. Stehen alle Kinder in gleichem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, so fällt ihnen der Nachlass zu gleichen Teilen zu. Anderenfalls kommt die Erbfolge nach Stämmen zur Anwendung.
  • Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten und keine Kinder, so fällt der gesamte Nachlass dem Ehegatten zu.
  • Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten und Kinder und hat er kein Testament errichtet, so erhält der Ehegatte zwei Drittel des Nachlasses und das verbleibende Nachlassvermögen wird unter den Kindern geteilt. Stehen alle Kinder im gleichen Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, so fällt ihnen der Nachlass zu gleichen Teilen zu. Anderenfalls kommt die Erbfolge nach Stämmen zur Anwendung.

Welche erbrechtlichen Regelungen gibt es für eingetragene oder nicht eingetragene Partnerschaften?

Bislang ist eine Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Irland nicht möglich. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde jedoch im Jahr 2009 eingebracht.