Wie wird ein Testament errichtet? Kann ich es eintragen lassen?
Letzter Stand: 10/1/2012
Bei der Errichtung eines Testaments sind besondere Formvorschriften zu beachten. Im irischen Recht sind unter anderem die folgenden Testamentsformen bekannt:
Ein rechtsgültiges Testament muss schriftlich errichtet und am Ende vom Testierenden oder einem Dritten in Anwesenheit und auf Anweisung des Testierenden unterzeichnet werden. Die Unterschrift muss vom Testierenden im Beisein von mindestens zwei gleichzeitig anwesenden Zeugen geleistet oder bestätigt werden. Darüber hinaus muss jeder Zeuge die Unterschrift des Testierenden mittels eigener Unterschrift in Anwesenheit des Testierenden bestätigen.
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist ein Testament grundsätzlich gültig, wenn es dem Recht des Staates entspricht, in dem es errichtet wurde.
In Irland gibt es kein Testamentsregister.
Unter „Informationsblätter“ finden Sie auf der Homepage von ARERT/ENRWA auch Informationen zur Verwahrung, Registrierung und Suche nach erbfolgerelevanten Urkunden.


