Wann und wie wird man Erbe?
Letzter Stand: 10/1/2012
Das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Erblassers geht zum Zeitpunkt des Todes unbeschadet einer eventuellen letztwilligen Verfügung an den Nachlasstreuhänder („personal representative“) des Erblassers über.
- Der Nachlasstreuhänder wird als Testamentsvollstrecker („executor“) bezeichnet, wenn er vom Erblasser testamentarisch ernannt wurde.
- Er wird als Nachlassverwalter („administrator“) bezeichnet, wenn er vom Nachlassgericht („probate court“) ernannt wurde.
Der Nachlass eines Erblassers wird von diesem Nachlasstreuhänder verwaltet. Der Nachlasstreuhänder
- begleicht die Verbindlichkeiten des Erblassers
- nimmt die Erbteilung vor und überträgt das Eigentum an die Begünstigten.
Eine Erbschaftsannahme ist somit nicht erforderlich. Jeder Erbe kann jedoch seinen Erbteil ausschlagen, sofern der Erblasser kein Testament errichtet hat.


