Ist Erbschaftsteuer zu entrichten und wenn ja, in welcher Höhe?
Letzter Stand: 10/1/2012
Die Erbschaftsteuer findet in Deutschland einheitlich Anwendung. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer ist abhängig vom geerbten Vermögen und vom Verwandtschaftsgrad der Erben. Für Ehepartner, (gleichgeschlechtliche) eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel sieht das Gesetz beträchtliche Freibeträge vor. Andere Personen, wie beispielsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, haben nur Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 20.000 €. Der Erbschaftssteuersatz liegt zwischen 7 und 50 %.
Detailed information
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des Erwerbs und der Steuerklasse, für die das Verwandschaftsverhältnis maßgeblich ist. Zunächst ist der für den jeweiligen Erwerber maßgebliche Freibetrag (vgl. Ziffer 4 der Website) zu ermitteln. Soweit er überschritten wird, unterliegt der Erwerb der stufenweisen Besteuerung nach den unter Ziffer 5 aufgeführten Steuersätzen.
Kann der Nachlass in zwei oder mehreren Staaten steuerpflichtig sein? Gibt es Doppelbesteuerungsabkommen?
Eine Liste der Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie unter www.finanzamt.de.
Links zum deutschen Erbrecht:
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, mit Kollisionsrecht):
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgbeg/gesamt.pdf
Kontakt:
Bundesnotarkammer, Büro Brüssel
Avenue de Cortenbergh 172
1000 Brüssel
Tel: +32 /2/ 737 90 00
Fax: +32 /2/ 737 90 09
E-mail: buero.bruessel@bnotk.de
www.bnotk.de


