Ist Erbschaftsteuer zu entrichten und wenn ja, in welcher Höhe?

Letzter Stand: 10/1/2012

Kraft der gesetzlichen Bestimmungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer (Gesetz Nr. 357/1992 (Amtsblatt) über die Erbschaft-, Schenkung- und Immobilieneigentumsübertragungsteuer) ist eine Erbschaftsteuer zu entrichten.

Es gibt drei Besteuerungskategorien:

  • Verwandte in aufsteigender Linie, Abkömmlinge und Ehegatten
  • Geschwister, Nichten und Neffen, Ehegatten der Kinder, Kinder und Eltern des Ehegatten, Partner nicht eingetragener Partnerschaften
  • alle anderen Erben

Für Personen der ersten und zweiten Kategorie wurde die Steuerpflicht im Jahr 1998 (1. Gruppe) bzw. im Jahr 2009 (2. Gruppe) aufgehoben.

Für die dritte Kategorie variiert die Steuerhöhe in Abhängigkeit vom Nachlasswert. Bei einer Summe von 1.000.000 CZK beträgt die Erbschaftsteuer beispielsweise 35.000 CZK (3,5 %). Bei einer Summe von 5.000.000 CZK beläuft sie sich auf 260.000 CZK und bei einer Summe von 10.000.000 CZK auf 680.000 CZK.

Detailed information

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftssteuer fällt nur für entfernte Verwandte des Erblassers an (Cousins und weiter entfernte Verwandte) sowie für Personen, die nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis zu dem Erblasser standen. Der Steuersatz ist progressiv und beträgt zwischen 3,5% und 20% des jeweiligen Erbteils. Auf das Nachlassverfahren werden Notargebühren erhoben; die Gebühren sind regressiv und betragen zwischen 2% und 0,1% des Bruttowerts des Nachlasses.

Kann der Nachlass in zwei oder mehreren Staaten steuerpflichtig sein? Gibt es Doppelbesteuerungsabkommen?

Die Liste der von der Tschechischen Republik geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen kann auf den Webseiten des tschechischen Justizministeriums unter http://portal.justice.cz eingesehen werden.