Ist Erbschaftsteuer zu entrichten und wenn ja, in welcher Höhe?
Letzter Stand: 10/1/2012
Erbschaften sind steuerpflichtig.
Die Erbschaftssteuer auf geerbtes Vermögen beträgt 5 % des Handelswerts des Nachlasses nach Abzug der Verbindlichkeiten und Ausgaben in Verbindung mit der Erbschaft. Der Ehegatte des Erblassers, seine direkten Blutsverwandten (Abkömmlinge und Verwandte in aufsteigender Linie) sowie seine Adoptiveltern und Adoptivkinder sind von der Erbschaftsteuer befreit.
Geschwister des Erblassers und ihre Abkömmlinge sowie Schwiegersöhne und Schwiegertöchter des Erblassers sind von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie bei Eintreten des Erbfalls mit dem Erblasser in einem Haushalt gelebt haben.
Im Rahmen einer Schenkung erhaltenes bewegliches Vermögen ist nur dann steuerpflichtig, wenn sein Gesamtwert 50.000 HKR (ca. 7.000 EUR) überschreitet.
Die Erbschaftsteuererklärung ist innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Nachlassbeschlusses einzureichen.


