Wann und wie wird man Erbe?

Letzter Stand: 10/1/2012

Mit Eintritt des Erbfalls (d. h. zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers) fällt das Eigentum am Nachlassvermögen den Erben von Rechts wegen unmittelbar zu.

Eine Person, die durch den Eintritt des Erbfalls einen Erbanspruch erwirbt, sei es durch eine testamentarische Verfügung oder von Rechts wegen, ist ein Erbe.
Es muss einen Erben geben, damit ein Nachlassverfahren geführt wird, das mit einer rechtsgültigen Entscheidung über den Nachlass endet und im Rahmen dessen die Festsetzung des Nachlasses, der Erben und der Erbteile erfolgt und entschieden wird, ob die Erbansprüche eingeschränkt oder testamentarisch festgelegt sind (siehe letzter Satz in Antwort 4).

Eine ausdrückliche Erbschaftsannahme ist nicht erforderlich. Der Nachlass fällt dem Erben ohne ausdrückliche Annahme zu, es sei denn, er schlägt das Erbe innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist aus, d. h. bis zur Entscheidung über den Nachlass in erster Instanz.