Wer erbt bei Nichtvorliegen eines Testaments und in welchem Umfang?
Letzter Stand: 10/1/2012
Liegt keine letztwillige Verfügung vor, gelten im jeweiligen Fall die folgenden Grundsätze:
- War der Erblasser unverheiratet und kinderlos, so erben die Eltern oder der noch lebende Elternteil (Artikel 6 Erbrechtsgesetz). Hinterlässt der Erblasser nur Verwandte in aufsteigender Linie zweiter oder fernerer Ordnung, so erben die Verwandten der nächstliegenden Ordnung zu gleichen Teilen (Artikel 7 Erbrechtsgesetz). Hinterlässt der Erblasser nur Geschwister, so erben diese zu gleichen Teilen (Artikel 8, Abs. 1 Erbrechtsgesetz). Hinterlässt der Erblasser nur Geschwister sowie Verwandte in aufsteigender Linie zweiter oder fernerer Ordnung, so erhalten die erstgenannten 2/3 der Erbschaft, während die Verwandten in aufsteigender Linie ein Drittel erben (Artikel 8, Abs. 2 Erbrechtsgesetz).
- Hinterlässt ein unverheirateter Erblasser Kinder, so erben diese zu gleichen Teilen (Artikel 5, Abs. 1 Erbrechtsgesetz). Der Anteil eines vorverstorbenen Kindes fällt seinen Abkömmlingen (Erbfolge nach Stämmen) zu (Eintritt der Erben des Vorverstorbenen in dessen Rechte).
- Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten, aber keine Kinder, Verwandte in aufsteigender Linie, Geschwister oder deren Abkömmlinge, so erbt der Ehegatte den gesamten Nachlass (Artikel 9 Erbrechtsgesetz).
- Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten und Kinder, so erben der Ehegatte und die Kinder zu gleichen Teilen (Artikel 9, Abs. 1 Erbrechtsgesetz).
Welche erbrechtlichen Regelungen gibt es für eingetragene oder nicht eingetragene Partnerschaften?
Den Partnern einer nicht eingetragenen Partnerschaft – im bulgarischen Recht gibt es keine eingetragene Partnerschaft – obliegt es, den Übergang ihres Vermögens an den jeweils anderen Partner testamentarisch festzulegen, da sie keine gesetzlichen Erben sind.
Detailed information
Liegt keine letztwillige Verfügung vor, gelten im jeweiligen Fall die folgenden Grundsätze:
- War der Erblasser ledig und kinderlos, so erben die Eltern oder der noch lebende Elternteil (Artikel 6 Erbrechtsgesetz). Hinterlässt der Erblasser nur Verwandte in aufsteigender Linie zweiter oder fernerer Ordnung, so erben die Verwandten der nächstliegenden Ordnung zu gleichen Teilen (Artikel 7 Erbrechtsgesetz). Hinterlässt der Erblasser nur Geschwister, so erben diese zu gleichen Teilen (Artikel 8, Abs. 1 Erbrechtsgesetz). Hinterlässt der Erblasser nur Geschwister sowie Verwandte in aufsteigender Linie zweiter oder fernerer Ordnung, so erhalten die erstgenannten 2/3 der Erbschaft, während die Verwandten in aufsteigender Linie ein Drittel erben (Artikel 8, Abs. 2 Erbrechtsgesetz).
- Hinterlässt ein lediger Erblasser Kinder, so erben diese zu gleichen Teilen (Artikel 5, Abs. 1 Erbrechtsgesetz). Der Anteil eines vorverstorbenen Kindes fällt seinen Abkömmlingen (Erbfolge nach Stämmen) zu (Eintritt der Erben des Vorverstorbenen in dessen Rechte).
- Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten, aber keine Kinder, Verwandte in aufsteigender Linie, Geschwister oder deren Abkömmlinge, so erbt der Ehegatte den gesamten Nachlass (Artikel 9 Erbrechtsgesetz).
- Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten und Kinder, so erben der Ehegatte und die Kinder zu gleichen Teilen (Artikel 9, Abs. 1 Erbrechtsgesetz).
Welche erbrechtlichen Regelungen gibt es für eingetragene oder nicht eingetragene Partnerschaften?
Den Partnern einer nicht eingetragenen Partnerschaft – im bulgarischen Recht gibt es keine eingetragene Partnerschaft – obliegt es, den Übergang ihres Vermögens an den jeweils anderen Partner testamentarisch festzulegen, da sie keine gesetzlichen Erben sind.


