Wie wird ein Testament errichtet? Kann ich es eintragen lassen?

Letzter Stand: 10/3/2012

Testamente können eigenhändig errichtet (d. h. vollständig vom Erblasser von Hand verfasst und von ihm unterzeichnet) oder von einem Notar in Anwesenheit zweier Zeugen öffentlich beurkundet werden. Bei internationalen Erbfällen sind die Beratung und die Beurkundung durch einen Notar von großer Bedeutung.

Bei einem grenzüberschreitenden Erbfall ist ein Testament grundsätzlich gültig, wenn es entweder dem Recht des Staates entspricht, in dem es errichtet wurde, dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte, oder dem Recht des Staates, in dem sich zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung oder zum Zeitpunkt des Todes der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers befand. Bei unbeweglichem Vermögen ist ein Testament darüber hinaus gültig, wenn es dem Recht des Staates entspricht, in dem sich das unbewegliche Vermögen befindet.

Infolge der Änderung der Eintragungsvorschriften zum 1. Januar 2001 werden Auszüge bereits eröffneter Testamente eingetragen, sofern sie sich auf unbewegliches Vermögen und dingliche Rechte beziehen.

Unter „Informationsblätter“ finden Sie auf der Homepage von ARERT/ENRWA auch Informationen zur Verwahrung, Registrierung und Suche nach erbfolgerelevanten Urkunden.

www.arert.eu

Detailed information

Welches sind die Bedingungen für die Rechtsgültigkeit eines Testaments der Form und dem Inhalt nach?

Testamente können eigenhändig errichtet (d. h. vollständig vom Erblasser von Hand verfasst und von ihm unterzeichnet) oder von einem Notar in Anwesenheit zweier Zeugen öffentlich beurkundet werden.

Welches sind die Bedingungen für die Rechtsgültigkeit eines in einem anderen Staat errichteten Testaments?

Bei einem grenzüberschreitenden Erbfall ist ein Testament grundsätzlich gültig, wenn es entweder dem Recht des Staates entspricht, in dem es errichtet wurde, dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte, oder dem Recht des Staates, in dem sich zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung oder zum Zeitpunkt des Todes der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers befand. Bei unbeweglichem Vermögen ist ein Testament darüber hinaus gültig, wenn es dem Recht des Staates entspricht, in dem sich das unbewegliche Vermögen befindet.

Gibt es andere Möglichkeiten zur Nachlassregelung?

Die Abwicklung eines Erbfalls in Bulgarien kann über die gesetzliche Erbfolge (ab intestat) oder über die testamentarische Erbfolge erfolgen. In Kapitel 5 des Erbrechtsgesetzes ist die Erbteilung geregelt.

Wie und wo kann ich ein Testament eintragen lassen? Was bewirkt die Eintragung?

Infolge der Änderung der Eintragungsvorschriften zum 1. Januar 2001 werden Auszüge bereits eröffneter Testamente, sofern sie sich auf unbewegliches Vermögen und dingliche Rechte beziehen, bei der Abteilung für Eintragungen des erstinstanzlichen Gerichts des Bezirks eingetragen, in dem sich das unbewegliche Vermögen befindet. Die Veröffentlichung kommt einer amtlichen Bekanntmachung der Urkunde gleich.