Wann und wie wird man Erbe?
Letzter Stand: 10/1/2012
Der Nachlass fällt dem Erben zu, wenn dieser die Erbschaft annimmt. Die Annahme kann stillschweigend erfolgen. Es ist beispielsweise ausreichend, dass der Erbe über das Nachlassvermögen verfügt.
Grundsätzlich trägt der Erbe die Verantwortung für die Verbindlichkeiten des Erblassers. Er kann jedoch seine Haftung beschränken, indem er die Erbschaft unter dem Vorbehalt der Errichtung eines Nachlassinventars annimmt. In diesem Fall ist er verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem er vom Anfall der Erbschaft Kenntnis erlangt, eine Erklärung vor dem erstinstanzlichen Richter (mit Zuständigkeit für den Ort, an dem der Todesfall eingetreten ist) abzugeben. Diese Frist kann vom zuständigen Richter um bis zu drei weitere Monate verlängert werden.


