Wann und wie wird man Erbe?

Letzter Stand: 10/1/2012

Die Erbschaft fällt mit dem Tod des Erblassers an. Zur Übertragung des Nachlasses an die Erben ist jedoch ein gerichtlicher Beschluss erforderlich, der am Ende eines spezifischen Verfahrens steht. Dieses sog. Verlassenschaftsverfahren wird von einem Notar als Gerichtskommissär abgewickelt.

Grundsätzlich haften die Erben für die Verbindlichkeiten des Erblassers. Eine Haftungsbeschränkung ist jedoch möglich, wenn der Erbe die Erbschaft vorbehaltlich der Errichtung eines Nachlassinventars annimmt. Miterben haften (wenn kein Inventar errichtet wurde) gesamtschuldnerisch für die Nachlassverbindlichkeiten.